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Immunität aufgehoben

Söder-Anzeige gegen bayerischen AfD-Chef: Bundestag ermöglicht Strafverfahren

  • Veröffentlicht: 07.07.2023
  • 13:13 Uhr
  • Anne Funk
Die Immunität des Abgeordneten Stephan Protschka (AfD) wurde aufgehoben.
Die Immunität des Abgeordneten Stephan Protschka (AfD) wurde aufgehoben.© Bernd von Jutrczenka/dpa

Er beleidigte den bayerischen Ministerpräsidenten als "Landesverräter" und "Södolf" - und kassierte eine Anzeige von Markus Söder. Nun hat der Bundestag grünes Licht für das Strafverfahren gegeben.

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Gegen den bayerischen AfD-Vorsitzenden Stephan Protschka kann offiziell ein Strafverfahren durchgeführt werden. Dafür hat der Bundestag die Immunität des Abgeordneten aufgehoben und am Donnerstag (6. Juli) das Verfahren genehmigt - gegen die Stimmen seiner eigenen Fraktion.

Hintergrund für diese Entscheidung dürfte eine Anzeige vom Ministerpräsidenten Bayerns sein. Markus Söder (CSU) hatte sich beim Politischen Aschermittwoch von Protschka beleidigt gefühlt. Juristisch verfolgt werden können Bundestagsabgeordnete aber erst nach Zustimmung des Parlaments. 

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Bei der Kundgebung hatte Protschka den Ministerpräsidenten unter anderem als "Landesverräter" und "Södolf" bezeichnet und ihn damit in die Nähe des nationalsozialistischen Diktators Adolf Hitler gerückt, berichtet der BR. Der AfD-Politiker hatte auf die Anzeige mit einer Pressemitteilung reagiert, in der er Söder als "dünnhäutig" bezeichnete. Der Ministerpräsident sei "wahrlich ein Meister im Austeilen, kann dabei jedoch nicht einstecken", heißt es darin weiter. 

Schon früher Aufhebung der Immunität für Protschka

Auch auf die Aufhebung seiner Immunität hat Protschka inzwischen reagiert. Das Parlament hätte die Entscheidung gar nicht abwarten können, so der Politiker am Freitag (7. Juli) in einer Pressemitteilung der AfD Bayern. Es herrsche keinerlei Bewusstsein mehr dafür, dass die Immunität der Abgeordneten dazu ersonnen worden sei, um diesen die freie politische Rede zu ermöglichen, ohne dabei jedes Wort in äußerster Vorsicht abwägen zu müssen, so Protschka.

Bereits im letzten Jahr war die Immunität des AfD-Politikers vom Bundestag aufgehoben worden. Ihm war damals die "Fälschung beweiserheblicher Daten" im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Vermögensberater vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft Landshut stellte die Ermittlungen jedoch im vergangenen März ein, da sich "kein hinreichender Tatverdacht" ergeben habe. 

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung der AfD zur Söder-Anzeige
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