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Bundestagswahl 2025: Wer wählen darf - und wer nicht

  • Veröffentlicht: 12.02.2025
  • 14:18 Uhr
  • Angela Kolbe
Die Bundestagswahl nähert sich. (Archivbild)
Die Bundestagswahl nähert sich. (Archivbild)© Marijan Murat/dpa

Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Doch nicht alle über 18-Jährigen in Deutschland sind automatisch wahlberechtigt.

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Laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind rund 59,2 Millionen Deutsche im Bundesgebiet zur kommenden Bundestagswahl berechtigt. Nach einer auf dem Zensus 2022 basierenden Schätzung sind davon 30,6 Millionen Frauen und 28,6 Millionen Männer, so das Statistische Bundesamt auf seiner Website. Die tatsächliche Zahl der Wahlberechtigten ist jedoch höher. Der Grund: Hinzu kommen deutsche Wahlberechtigte, die entweder ganz oder überwiegend im Ausland leben.

Im Allgemeinen geht das Statistische Bundesamt davon aus, dass 2025 aufgrund demografischer Entwicklungen weniger Menschen wahlberechtigt sind als noch bei den Bundestagswahlen 2021. Damals waren es 61,2 Millionen - mit einer erneut gestiegenen Wahlbeteiligung. Mehr dazu im Video:

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Wahlunterlagen

Bundestagswahl 2025: Jeder Fünfte wählt nicht

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Die gesetzliche Regelung zur Wahlberechtigung

Allgemein gilt: Nach dem Bundeswahlgesetz sind alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht mittels eines richterlichen Beschlusses als verurteilte Straftäter vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, so die "Tagesschau".

Das Wahlrecht kann Menschen in einigen Fällen aberkannt werden, wenn es zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten oder von mindestens einem Jahr aufgrund einer Folge-Straftat gekommen ist. Dazu zählen unter anderem die "Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund", "Landesverrat und Offenbarung von Staatsgeheimnissen", "Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen" oder "Abgeordnetenbestechung". Die Aberkennung des Wahlrechts gilt dann für zwei bis maximal fünf Jahre.

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Sind Ausländer:innen zur Bundestagswahl zugelassen?

Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit haben kein aktives oder passives Wahlrecht bei Bundestagswahlen, Landtagswahlen oder Volksabstimmungen auf der Bundes- oder Landesebene. Gemäß des EU-Rechts gelten mittlerweile Ausnahmen für Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - allerdings nur auf kommunaler Wahlebene.

Zum Jahresende 2023 waren laut Statistischem Bundesamt 12,1 Millionen Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatenlose in Deutschland gemeldet, die keine Wahlberechtigung auf staatlicher Ebene hatten. Dem hingegen machten 7,1 Millionen deutsche Staatsangehörige mit Einwanderungsgeschichte 2023 zwölf Prozent aller Wahlberechtigten aus.

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Welches Wahlrecht gilt für Menschen mit Einschränkungen?

Bis Februar 2019 waren bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Dann kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bisherigen Vorschriften und deklarierte den generellen Wahlausschluss von geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen als verfassungswidrig.

Seither dürfen auch Menschen mit Behinderungen, die dauerhaft auf eine Betreuung zur Besorgung aller Angelegenheiten angewiesen sind, an der Bundestagswahl teilnehmen. Ebenso Personen, die sich aufgrund einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, bei der Tat allerdings schuldunfähig waren, berichtet die "Tagesschau".

Können auch Wohnungslose bei der Bundestagswahl 2025 wählen?

Menschen ohne festen Wohnsitz behalten ihr Wahlrecht - obwohl ihnen keine Wahlbenachrichtigung per Post zugestellt werden kann. Da Wähler:innen ohne Meldeadresse nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune verzeichnet sind, müssen sie selbst einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis einer Gemeinde stellen. Dies ist bis zum 21. Tag vor der Wahl möglich. Alternativ können Wohnungslose sich an Sozialdienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wenden. Diese können Sammelanträge für mehrere Personen gleichzeitig einreichen.

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Personen unter 18 immer noch nicht zur Bundestagswahl zugelassen

Laut der Bundeswahlleiterin gehören im Februar 2025 etwa 2,3 Millionen potenzielle Erstwähler:innen zu den Wahlberechtigten dazu. Die jüngsten Wähler:innen machen damit knapp vier Prozent aller Wahlberechtigten aus. Trotz zahlreicher Initiativen wurde das Wahlalter bisher nicht auf 16 Jahre herabgesetzt.

2021 wollte die Ampelregierung das Wahlalter bis zur Bundestagswahl 2025 auf 16 Jahre senken. Da die Union und AfD diesen Vorstoß jedoch ablehnten, kam es nicht zur Zweidrittelmehrheit, die für eine entsprechende Grundgesetzänderung notwendig gewesen wäre.

  • Verwendete Quellen:
  • Tagesschau: "Wer wählen darf - und wer nicht"
  • Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 460 vom 4. Dezember 2024
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