Kiffen für alle erlaubt?
Cannabis-Legalisierung: Das plant die Bundesregierung
- Veröffentlicht: 23.05.2023
- 16:19 Uhr
- Anne Funk
Ein erster Schritt in Richtung Cannabis-Legalisierung ist bereits gemacht: Im April legte die Ampel ein Eckpunktepapier vor, das Gesetz wurde auf den Weg gebracht. Doch ist das Kiffen nun wirklich für alle und überall erlaubt?
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung geeinigt.
Damit soll der Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland geregelt werden.
Einfach in einen Shop gehen und sich einen Joint kaufen, wird aber wohl auch zukünftig nicht möglich sein.
Cannabis legal konsumieren und sogar selbst anbauen dürfen: Was andere Länder bereits erlauben, sorgt in Deutschland noch immer für heftige Diskussionen. Während Kiffen in vielen US-Bundesstaaten, den Niederlanden, Thailand oder Kanada schon länger legal ist, musste man hierzulande bisher mit Strafen rechnen. Doch das soll bald der Vergangenheit angehören. Die Ampel-Regierung legte im April ihren Plan vor, wie die Abgabe von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken in Deutschland aussehen soll.
Im Video: Experten erklären alle wichtigen Fakten zur Legalisierung von Cannabis
Legalisierung von Cannabis: Experten erklären alle wichtigen Fakten
"Die bisherige Cannabis-Politik ist gescheitert. Jetzt müssen wir neue Wege gehen", erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und stellte ein Eckpunkte-Papier vor, mit dem die Legalisierung auf den Weg gebracht werden soll.
Dieses beinhaltet ein sogenanntes Zwei-Säulen-Modell namens "CARe" - "Club Anbau & Regional" - also einerseits den Anbau in sogenannten "Cannabis Social Clubs", andererseits Modellregionen, die in einem zweiten Schritt kommerzielle Lieferketten testen sollen. Doch was wird dann eigentlich genau erlaubt sein - und was nicht?
Darf ich nun legal kiffen, wann und wo ich will?
Nicht ganz. Erwachsenen ist das Kiffen in der Öffentlichkeit zwar erlaubt, allerdings nicht in der Nähe von Schulen oder Kitas. Auch innerhalb der "Cannabis Social Clubs" ist das Konsumieren nicht gestattet. In Fußgängerzonen ist das Kiffen vor 20 Uhr verboten.
Wie viel Cannabis darf ich legal besitzen?
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erwerben, besitzen und in der Öffentlichkeit mit sich führen. Außerdem ist der Eigenanbau von bis zu drei weiblichen, blühenden Pflanzen erlaubt. Diese müssen aber vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden.
Jetzt müssen wir neue Wege gehen.
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister
Was genau sind diese "Cannabis Social Clubs"?
Bei den "Cannabis Social Clubs" handelt es sich um nicht-gewinnorientierte Vereine mit höchstens 500 Mitgliedern. Gemeinschaftlich darf hier Cannabis zu Genusszwecken angebaut und an die Mitglieder ausgegeben werden. Die Mitgliedschaft in einem solchen Club ist erst ab 18 Jahren erlaubt, außerdem muss ein:e Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte:r ernannt werden. Für die Clubs darf keine Werbung gemacht werden, eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist nicht erlaubt.
Allerdings ist die Abgabe von Cannabis auch innerhalb der Clubs streng geregelt. Je Mitglied dürfen maximal 25 Gramm pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten strengere Werte: Hier sind nur 30 Gramm pro Monat erlaubt, außerdem gilt eine Obergrenze für den THC-Gehalt.
Innerhalb der Vereinsräume darf weder gekifft werden, noch ist der Ausschank von Alkohol erlaubt.
Ist der Besitz von Cannabis nun für jeden erlaubt?
Nein. Minderjährigen ist Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis verboten. Werden Jugendliche mit Cannabis erwischt, gilt zwar auch die Straffreiheit, sie müssen aber an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen. Auch wird das mitgeführte Cannabis beschlagnahmt.
Erwachsenen ist der Besitz erlaubt, allerdings nur bis 25 Gramm. Wurde man früher bereits einmal wegen des Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen verurteilt, kann der Eintrag auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Entsprechende laufende Straf- und Ermittlungsverfahren werden beendet.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Auf Grundlage des Eckpunktepapiers erarbeitet die Bundesregierung nun entsprechende Gesetzesentwürfe. Ende April wurde bereits der Entwurf zur Säule 1, also der gemeinschaftliche Anbau in Vereinigungen sowie privater Eigenanbau, vorgelegt und in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Es ist geplant, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause 2023 dem Kabinett vorzulegen, das entsprechende Gesetz soll noch 2023 in Kraft treten.
Erst nach der Sommerpause soll ein Entwurf zur Säule 2, also regionale Modellvorhaben mit kommerzieller Lieferkette, vorgelegt werden. Da es hier höchstwahrscheinlich eine Mitteilungspflicht gegenüber der Europäischen Kommission geben wird, ist ein weiterer konkreter Zeitplan noch nicht absehbar.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa