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USA

Doppelter juristischer Rückschlag für Trump

  • Aktualisiert: 04.12.2023
  • 08:49 Uhr
  • Max Strumberger
Donald Trump stellt sich den Behörden.
Donald Trump stellt sich den Behörden.© AP

Die juristischen Probleme für Ex-US-Präsident Donald Trump reißen nicht ab. In gleich zwei Verfahren musste der Republikaner Niederlagen hinnehmen. Dabei geht es um mutmaßlichen Wahlbetrug sowie die Vorfälle vom 6. Januar 2021, als Trump seine Anhänger zum Sturm auf das US-Kapitol angestachelt hatte.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Donald Trump versucht, sich vor Gericht mit präsidialer Immunität zu verteidigen.

  • Gleich zwei Gerichte haben dem nun widersprochen.

  • Nun muss sich Trump auch zivilrechtlich verantworten.

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Gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump laufen mehrere Verfahren - am Freitag musste er gleich zwei Niederlagen einstecken. Die zuständige Richterin in seinem Bundesverfahren im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug wies in der US-Hauptstadt Washington Trumps Antrag auf Abweisung der Klage ab. Der Republikaner hatte diesen mit der Immunität des Präsidentenamts begründet. "Der vierjährige Dienst des Beklagten als Oberbefehlshaber hat ihm nicht das göttliche Recht der Könige verliehen, sich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu entziehen, die für seine Mitbürger gilt", schrieb die Richterin in der Urteilsbegründung. Der Prozess soll Anfang des kommenden Jahres beginnen.

Mit dem Argument der Immunität scheiterte Trump in einem weiteren Verfahren in Washington. Dort entschied ein Berufungsgericht, dass Zivilklagen gegen den 77-Jährigen wegen des Sturms auf das Kapitol am 6. Januar 2021 fortgeführt werden können. Anhänger Trumps hatten damals den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.

Einige Mitglieder der Kapitolpolizei und demokratische Kongressmitglieder klagten daraufhin auf Schadenersatz. Trump hatte die Abweisung der Klagen angestrengt und auch hier mit der Immunität des Präsidentenamts argumentiert. Das Gericht wies diesen Antrag nun zurück - entschied aber nicht über die inhaltliche Zulässigkeit der Klagen. "Die Frage der Immunität hängt davon ab, ob Präsident Trump die Rede vom 6. Januar in offizieller oder privater Eigenschaft gehalten hat", heißt es in dem Urteil. "Heute klären wir diese Frage nicht endgültig." Das letzte Wort dürfte hier nicht gesprochen sein.

Trump-Team spricht von "Wahlbeieinflussung"

Unterdessen haben Trumps Anwälte den ehemaligen US-Präsidenten erstmals bei einer Anhörung im Zuge der Anklage wegen Wahlbeeinflussung im Bundesstaat Georgia verteidigt. Bei der Sitzung am Freitag in Atlanta war Trump selbst nicht anwesend. Trumps Anwalt Steve Sadow nannte ein mögliches Verfahren während des Wahlkampfs im kommenden Jahr "Wahlbeeinflussung" und forderte, dass die Anklage fallengelassen wird. Die Staatsanwalt wies die Vorwürfe zurück. Trump will nach der Wahl im kommenden Jahr wieder ins Weiße Haus einziehen. Bei der Anhörung ging es unter anderem um den Termin für den Beginn des eigentlichen Prozesses.

In Georgia war Trump gemeinsam mit 18 anderen Beschuldigten wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Einige von Trumps ehemaligen Weggefährten sind in dem Verfahren eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft eingegangen und haben sich für schuldig bekannt.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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