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Eil-Appell

Paragraf 218: Legalisierung von Abtreibung auf der Kippe

  • Aktualisiert: 10.02.2025
  • 17:40 Uhr
  • dpa
Die Antragsinitiator:innen wollen den Paragraf 218 per Gesetzesänderung abschaffen.
Die Antragsinitiator:innen wollen den Paragraf 218 per Gesetzesänderung abschaffen.© Bernd Weißbrod/dpa

Über 300 Abgeordnete haben die Legalisierung von Abtreibung in der Frühphase unterstützt. Doch die Abstimmung im Bundestag könnte noch scheitern. Druck kommt von Verbänden, aber die Zeit drängt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • 50 Verbände der Zivilgesellschaft drängen mit einem Eil-Appell an die Abgeordneten für eine Abstimmung zur Legalisierung von Abtreibungen im Bundestag.

  • Zwei Petitionen mit über 300.000 Unterzeichner:innen wurden nach Angaben der Organisation Campact übergeben.

  • Der Rechtsausschuss müsste eine Sondersitzung des Bundestags veranlassen, um Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen zu lassen.

In einem Eil-Appell an die Abgeordneten des Bundestags dringen 50 Verbände der Zivilgesellschaft auf eine Abstimmung zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Dazu übergaben Bündnis-Vertreter:innen vor dem Reichstagsgebäude zwei Petitionen mit mehr als 300.000 Unterzeichner:innen an Bundestagsabgeordnete, wie die Organisation Campact mitteilte.

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Die Verbände, unter ihnen der Bundesverband von Pro Familia, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Deutsche Frauenrat, setzen sich für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ein und unterstützen einen entsprechenden parlamentarischen Antrag, den mehr als 300 Bundestagsabgeordnete im vergangenen Herbst eingebracht hatten. Über seine Zukunft entscheidet am Abend der Rechtsausschuss des Bundestags.

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Wird der Weg für Sondersitzung freigemacht?

Es handelt sich dabei um einen maßgeblich von Grünen und SPD vorangetriebenen Gesetzentwurf, der Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herausnehmen soll. Abtreibungen sollen bis zur zwölften Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht für betroffene Frauen, sich beraten zu lassen, soll bestehen bleiben. Bislang ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Geregelt ist dies durch den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch - den die Antragsinitiator:innen per Gesetzesänderung abschaffen wollen.

Ob das Vorhaben noch eine Chance hat, vor der Wahl im Bundestag überhaupt zur Abstimmung gestellt zu werden, hängt davon ab, ob der Rechtsausschuss eine Sondersitzung des Bundestags veranlasst - ohne die eine Abstimmung vor der Wahl nicht mehr möglich wäre. Planmäßig kommt der Bundestag nur noch diese Woche Dienstag (10. Februar) zusammen.

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Grünen-Fraktionsvorsitzende appelliert an Union

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann appellierte an die Abgeordneten der Union, den Weg für eine Abstimmung doch noch auf den letzten Metern freizumachen. "Das ist mein dringender Appell: Setzen Sie sich in der Sache auseinander", sagte Haßelmann. "Blockieren Sie keine Abstimmung im Deutschen Bundestag!" Eine Änderung des Abtreibungsrechts sei "überfällig", betonte auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete, die den Gruppenantrag mit unterschrieben hat. "Jetzt ist die Chance, über eine verfassungsrechtsfeste Regelung zu entscheiden", sagte die Grünen-Politikerin der dpa.

Das Portal t-online hatte zuvor unter Berufung auf den FDP-Politiker Thorsten Lieb, den stellvertretenden Vorsitzenden im Rechtsausschuss, berichtet, dass die Abgeordneten der Liberalen eine Sondersitzung des Parlaments zum Zwecke der Abstimmung über den Gruppenantrag nicht mittragen würden.

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