Hohe Bußgelder
Raser aufgepasst: Diese Strafen drohen bei Tempo-Verstößen im Ausland
- Veröffentlicht: 13.07.2023
- 10:57 Uhr
- Stefan Kendzia
Wer rast und erwischt wird, zahlt. Egal wo. Der Unterschied liegt dabei in der Höhe der Bußgelder, die für eine solche Ordnungswidrigkeit angesetzt werden. Das kann - je nach Destination - schnell mal in die Hunderte gehen und sogar mit dem Entzug des Autos enden.
Die Fahrt zum Urlaubsziel kann schnell zu einem unangenehmen Trip werden - wenn man sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen der jeweiligen Länder hält. Übrigens sollte man das immer - nicht nur während der Urlaubszeit. Was viele nicht wissen: In manchen Ländern kosten Fahrten, die 20 km/h zu schnell sind, so viel wie eine Urlaubswoche. Es lohnt sich also, immer das Tempolimit einzuhalten. Auch aus Sicherheitsgründen.
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Bußgeldkatalog: Für diese Verstöße wird es für Fußgänger richtig teuer
Sogar der Entzug des eigenen Autos kann möglich sein
Dass für zu schnelles Fahren teils empfindliche Strafen gezahlt werden müssen, dürfte allen Autofahrer:innen klar sein. Die Höhe der Bußgelder allerdings nicht. Fährt man zum Beispiel 20 km/h zu schnell, werden in Deutschland dafür 60 Euro Strafe berechnet. In der Schweiz sind es bereits 180 Euro und in Norwegen unglaubliche 585 Euro, so der ADAC. Wer in Österreich 30 km/h zu schnell fährt, muss seit 2021 mindestens 150 statt 70 Euro zahlen. Die Strafe kann dann - bei überhöhtem Tempo - immer weiter auf bis zu 5.000 Euro ansteigen. Die maximale Geldbuße ist in der Regel aber nur bei sehr schweren Fällen und bei Wiederholungstätern zu befürchten. Fahrverbote können drohen, aber dann nur im jeweiligen Land und nicht zu Hause in Deutschland. Punkte können bei Fahrverstößen im Ausland nicht vergeben werden.
Schlimmer wird es mit dem Entzug des eigenen Autos. Österreich plant ab März 2024 ein Gesetz in Kraft treten zu lassen, in dem vorgesehen ist, dass Autofahrer:innen innerorts ab 60 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung das Auto konfisziert werden kann. Laut ADAC könnte das auch für Autos gelten, die in Deutschland zugelassen sind. In der Schweiz ist das übrigens schon länger möglich - Grundlage ist der sogenannte Rasertatbestand. Dieser kostete 2014 einem Deutschen nicht nur eine saftige Strafe, sondern gleich das ganze Auto. Er fuhr bei erlaubten 120 km/h auf der Autobahn mehr als 200 km/h. Sein Auto soll nicht nur eingezogen, sondern auch versteigert worden sein.
Wer denkt, dass Auslandsverstöße einfach vergessen werden können, irrt. Strafen aus fast allen EU-Staaten können auch hierzulande durch das Bundesamt für Justiz nachträglich vollstreckt werden - ab einer Grenze von 70 Euro, bei Bußgeldern aus Österreich den Angaben nach schon ab 25 Euro. Bußgeldbescheide aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien, Norwegen oder der Schweiz können laut ADAC zwar nicht nachträglich in Deutschland vollstreckt werden - könnten aber bei der nächsten Reise dorthin fällig werden.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa