Tempo-30-Zonen und Busspuren
Reform des Straßenverkehrsgesetzes vom Kabinett beschlossen
- Veröffentlicht: 21.06.2023
- 15:38 Uhr
- Anne Funk
Schneller und flexibler sollen Länder und Kommunen nun auf Anforderungen im Verkehr reagieren können. Flächendeckende Tempo-30-Zonen in Städten wird es aber trotzdem nicht geben, wie Verkehrsminister Wissing betont.
Neue Busspuren oder Tempo-30-Zonen - solche Änderungen sollen Länder und Kommunen zukünftig schneller und flexibler vornehmen und damit besser auf besondere Anforderungen vor Ort reagieren können. Am Mittwoch (21. Juni) hat das Kabinett eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen.
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Tempo-30-Regelungen könnten somit leichter etwa bei Spielplätzen oder hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen angeordnet werden. Ein flächendeckendes Tempo 30 in Städten werde es aber nicht geben, betonte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Die Regelgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde innerorts bleibe erhalten.
Wissing: Fließender Verkehr muss sichergestellt sein
Auch künftig dürfe es nicht zu Beeinträchtigungen von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs kommen, wenn Tempo-30-Zonen angeordnet werden. Durch Geschwindigkeitsbegrenzungen könne die "Leichtigkeit" des Verkehrs eingeschränkt werden, so Wissing weiter. Der Verkehr müsse fließen und die Waren müssten in den Geschäften ankommen - diese müsse sichergestellt werden.
Neben Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes nahm das Kabinett auch einen Entwurf zur Änderung der untergeordneten Straßenverkehrsordnung zur Kenntnis. Dieser müsse nun mit den Ländern abgestimmt werden. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat müssen den Änderungen zustimmen. Ziel sei nach Ministeriumsangaben eine Verabschiedung noch in diesem Jahr.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa